Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1652
BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausbuchführungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchliches Krankenhaus - Anwendbarkeit - Krankenhausbuchführungsverordnung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 970
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von gesetzlichen Bestimmungen kann ein Ausgreifen auf andere gesetzliche Normen zwar unvermeidlich werden, wenn die angegriffene Norm durch Verweisung oder durch den klaren inneren Zusammenhang mit anderen Vorschriften derart von den letzteren abhängt, dass sich aus der Verfassungswidrigkeit dieser Normen die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm ergibt (BVerfGE 40, 296 >309 f.<).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    werden (vgl. BVerfGE 8, 274 >307<; st Rspr.).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Die Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten ist den Beschwerdeführern nach Art. 137 Abs. 3 WRV (vgl. BVerfGE 46, 73 >85<; 57, 220 >241 f.<) nur innerhalb der "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gewährleistet.
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Die Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten ist den Beschwerdeführern nach Art. 137 Abs. 3 WRV (vgl. BVerfGE 46, 73 >85<; 57, 220 >241 f.<) nur innerhalb der "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gewährleistet.
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Dieser Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Schrankenzweck ist durch entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen (BVerfGE 53, 366 >400 f.<).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Zu den für alle geltenden Gesetzen können allerdings nur solche rechnen, die für die Kirche dieselbe Bedeutung haben wie für Jedermann (BVerfGE 42, 312 >334<).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Das Grundgesetz fordert in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG allgemein, dass die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigende Vorschrift nach Inhalt, Zweck und Ausmaß näher bestimmt ist; denn das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfGE 55, 207 >225 f.<).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Dies gilt auch dann, wenn während der Jahresfrist eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz möglich gewesen wäre (BVerfGE 9, 338 >341 f.<).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Ferner kann - wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat - die Verfassungswidrigkeit auch einer nicht angegriffenen Norm eines Gesetzes festgestellt werden, wenn diese der angegriffenen Norm zugrundeliegt und die Verfassungswidrigkeit evident ist (BVerfGE 6, 273 >282<).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es aber nicht, nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 162 >182<; stRspr.).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines

    Die Verordnung gilt zwar erst für Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 1979 (§ 10 KHBV); sie hat für den vorliegenden Rechtsstreit jedoch insoweit Bedeutung, als sie auf einer Ermächtigung in § 16 Satz 1 KHG und damit auf dem "Programm" des KHG beruht (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Dezember 1983 2 BvR 1268/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 970; BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189 unter 3. b der Gründe).

    Da die Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen entscheidend von den jeweiligen Rechtsbeziehungen zwischen Zuschußgeber und Zuschußempfänger abhängt (vgl. z. B. Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, a. a. O., § 255 HGB Rdnrn. 113 f. und 123; zum Streitstand bei Inkrafttreten der KHBV vgl. u. a. Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaften, 4. Aufl., § 153 Tz. 20 f.), ist die in der KHBV getroffene Regelung zugleich Ausdruck der Vorstellungen des Verordnungsgebers vom Inhalt des Rechtsverhältnisses zwischen dem Krankenhaus und dem die Fördermittel gewährenden Land (vgl. dazu auch BVerfG in NJW 1984, 970).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß das BVerfG in seinem Beschluß in NJW 1984, 970 die Fördermittel nicht dem Eigenkapital, sondern dem Fremdkapital des Krankenhausträgers zugeordnet hat.

    Zum anderen ist die Krankenhausbuchführung auch Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung, die zur Ermittlung der Selbstkosten für die Pflegesätze dient (§ 8 KHBV; zur doppelten Zielsetzung der Krankenhausbilanz vgl. auch BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189 a. E.; Bossert/Petry, Betriebs-Berater 1979, 1816, 1818, m. w. N.; Rose, a. a. O., 2317 f.); in diesen dürfen aber als Folge der dualen Krankenhausfinanzierung die Investitionskosten nicht enthalten sein (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 KHG; zur dualen Krankenhausfinanzierung BVerfG in NJW 1984, 970; BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189).

    Die Fördermittel - Zinsen, Tilgung und Verwaltungskosten - sollen erfolgsneutral behandelt werden (vgl. dazu näher BVerfG in NJW 1984, 970).

    Beide Wege haben dasselbe Ziel (vgl. dazu auch BVerfG in NJW 1984, 970 unter II. der Gründe).

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Regelungen im Bereich der Krankenhausversorgung - die im Grunde ähnlichen Charakter hat wie die Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen in entsprechenden stationären Einrichtungen, zumal es jeweils um die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge geht (vgl. BSGE 88, 215 ) - ist bei der vorzunehmenden Abwägung davon auszugehen, dass staatliche Regelungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens im Interesse des Gesamtwohls von allgemeiner und hoher Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 53, 366 und Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1268/81 -, NJW 1984, S. 970).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

    Sie hat für den Rechtsstreit jedoch insofern Bedeutung, als sie auf einer Ermächtigung in § 16 Satz 1 KHG und damit auf dem "Programm" des KHG beruht; hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen die KHBV Ausführungen gemacht (Beschluß vom 10. Dezember 1983 2 BvR 1268/81, Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht